· von Nedjat Nuhi
ChatGPT im Unternehmen: Was das Schweizer DSG wirklich verlangt
Kurz beantwortet
Das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) verbietet ChatGPT nicht. Es verlangt aber, dass Unternehmen kontrollieren, welche Personendaten in welche Tools fliessen. Consumer-Versionen im Browser sind dafür kaum geeignet, weil Eingaben je nach Einstellung fürs Training verwendet werden können. Enterprise-Versionen und APIs mit Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA) erfüllen die Anforderungen. Wichtigste Sofortmassnahme: eine verständliche KI-Weisung für das Personal.
«Dürfen unsere Leute ChatGPT nutzen?» ist die häufigste Frage in meinen Erstgesprächen, meist gestellt, nachdem es längst alle tun. Die gute Nachricht: Die Rechtslage ist handhabbar. Die schlechte: Der Status quo in vielen Betrieben ist es nicht.
Was das DSG grundsätzlich verlangt
Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz ist seit dem 1. September 2023 in Kraft. Für den KI-Einsatz sind vor allem drei Grundsätze relevant:
- Verantwortung bleibt bei Ihnen. Wer Personendaten bearbeitet, auch über ein KI-Tool, bleibt für deren Schutz verantwortlich. «Das Tool war’s» gilt nicht.
- Transparenz. Betroffene müssen erkennen können, wozu ihre Daten bearbeitet werden. Kundendaten in ein KI-Tool zu kippen, dessen Datenverwendung Sie selbst nicht kennen, verträgt sich damit schlecht.
- Auftragsverarbeitung braucht einen Vertrag. Wenn ein Dienstleister (auch ein KI-Anbieter) für Sie Personendaten bearbeitet, braucht es eine vertragliche Grundlage: üblicherweise ein Data Processing Agreement (DPA), inklusive Regelung der Datenübermittlung ins Ausland.
Wo es mit Consumer-ChatGPT heikel wird
Die Browser-Versionen für Privatnutzer sind für den Firmeneinsatz aus drei Gründen problematisch:
- Training: Eingaben können, abhängig von Kontoeinstellungen, zur Verbesserung der Modelle verwendet werden. Bei Kundendaten oder Geschäftsgeheimnissen ist das ein Kontrollverlust, den Sie kaum rechtfertigen können.
- Keine zentrale Kontrolle: Jede Person entscheidet selbst, was sie eingibt. Es gibt kein Protokoll, keine Übersicht, keine Durchsetzung von Regeln.
- Kein Vertrag: Ohne Firmenvertrag mit DPA fehlt die Grundlage, um die Bearbeitung von Personendaten sauber zu regeln.
Wichtig: Das Problem ist nicht die Technologie, sondern die Vertragsform. Dieselben Modelle sind über Enterprise-Versionen und APIs mit klaren Zusicherungen verfügbar, inklusive vertraglichem Ausschluss der Trainingsnutzung.
Consumer vs. Enterprise in einer Tabelle
| Consumer (Browser, Free/Plus) | Enterprise / API | |
|---|---|---|
| Training mit Ihren Daten | je nach Einstellung möglich | vertraglich ausgeschlossen |
| Vertrag (DPA) | nein | ja |
| Zentrale Steuerung & Protokoll | nein | ja |
| DSG-Nachweis | kaum führbar | dokumentierbar |
Fünf Regeln für Schweizer KMU
- Verschaffen Sie sich ein Bild. Fragen Sie nicht, ob KI genutzt wird, sondern wie. In fast jedem Betrieb existiert bereits «Schatten-KI» auf Privatkonten.
- Erlassen Sie eine KI-Weisung. Eine Seite reicht: Welche Tools sind erlaubt, welche Daten dürfen hinein (und welche nie), an wen wendet man sich bei Unsicherheit. Verständlich formuliert, nicht juristisch.
- Stellen Sie einen sicheren Kanal bereit. Verbote ohne Alternative funktionieren nicht. Ein Firmenzugang über Enterprise-Verträge oder eine API-Integration nimmt den Druck vom Schatten-Weg.
- Regeln Sie die Verträge. DPA mit dem KI-Anbieter, Klärung der Auslandsübermittlung, bei Bedarf Schweizer Hosting (z. B. Google Cloud oder Azure, beide mit Rechenzentrum Zürich) oder lokale Modelle.
- Schulen Sie das Team. Die beste Weisung nützt nichts, wenn niemand versteht, warum sie gilt. Eine halbtägige Schulung mit echten Beispielen wirkt mehr als jedes Merkblatt.
Checkliste: Ihre KI-Weisung in fünf Punkten
- Erlaubte Tools und Konten (Firmenzugang, nicht privat)
- Verbotene Eingaben: besonders schützenswerte Personendaten, Kundendaten ohne Grundlage, Geschäftsgeheimnisse in Consumer-Tools
- Kennzeichnungs- und Prüfpflicht: KI-Entwürfe werden vor Versand von Menschen geprüft
- Zuständigkeit: eine benannte Person für Fragen und Freigaben
- Gültigkeit und Aktualisierung: die Weisung wird jährlich überprüft
Dieser Beitrag gibt Praxiserfahrung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die datenschutzkonforme Einrichtung Ihrer KI-Umgebung: Erstgespräch buchen. Der Ready-Check enthält die DSG-Einschätzung für Ihren konkreten Fall.