· von Nedjat Nuhi
Das Schweizer DSG und KI: Was Geschäftsleiter jetzt wissen müssen
Kurz beantwortet
Seit September 2023 gilt das neue Schweizer Datenschutzgesetz. Wer KI im Unternehmen einsetzt, trägt Verantwortung – auch wenn die Daten bei einem US-Anbieter liegen. Ein nüchterner Überblick ohne Juristendeutsch.
Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz ist seit dem 1. September 2023 in Kraft. Es bringt die Schweizer Regulierung näher an die europäische DSGVO – mit einigen Schweizer Besonderheiten, die für KMU relevant sind.
Was das DSG von Ihnen verlangt
Wenn Sie Personendaten bearbeiten – und das tun praktisch alle Unternehmen – müssen Sie wissen, wer diese Daten verarbeitet, wo und zu welchem Zweck. Das gilt auch dann, wenn Sie einen Drittanbieter wie OpenAI oder Google nutzen: Sie bleiben als Auftraggeber verantwortlich.
Die KI-spezifische Frage
Nutzen Ihre Mitarbeitenden KI-Tools mit Kundendaten, Mitarbeiterdaten oder anderen Personendaten? Dann brauchen Sie eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) mit dem Anbieter, die garantiert, dass diese Daten nicht für eigene Zwecke – wie Modelltraining – verwendet werden.
Gute Nachricht: OpenAI, Anthropic und Microsoft bieten solche Vereinbarungen für ihre Enterprise-/API-Angebote an. Für die Konsumenten-Browser-Oberflächen gilt das in der Regel nicht.
Was Sie heute tun können
Machen Sie eine einfache Bestandsaufnahme: Welche KI-Tools nutzen Ihre Mitarbeitenden? Mit welchen Daten? Gibt es einen AVV? Wenn Sie diese drei Fragen nicht sofort beantworten können, ist das der Startpunkt für Ihren KI-Ready-Check.